Finanzkommission FK

Die Finanzkommission (FK) befasst sich mit allen Bereichen des finanziellen- und des betrieblichen Rechnungswesens. Sie ist sowohl Aufsichts- als auch Sachkommission. Ihr Aufsichtsbereich umfasst den gesamten Bereich: Finanzen; Betriebsbuchhaltung; Sozialversicherung; Salär und Spesenzahlungen.

Der Präsident ist Mitglied der Geschäfts­leitung. Er ist verantwortlich für die Erreichung und Sicherung eines langfristig gesunden Finanzhaushalts des Verbandes.

Pflichtenheft FK

Mitglieder der FK
Roman Tschopp, Meng & Partner AG, Baden

Kevin Husi-Fiechter, Eltromatic AG, Flaac
Kevin Kuhn, Egger Schaltanlagen GmbH, Luterbach
Bruno Senn, Carl Geisser AG, Frauenfeld

Beat Weingartner, Harting AG, Volketswil
 


Die Finanzkommission ist verantwortlich für:

  • Die fachliche und sachliche Überprüfung und Abklärung der vom Verband oder vom Ausbildungszentrum vorgenommenen Auslagen.
  • Die Umsetzung der im Finanzreglement geschriebenen Kompetenzen, Pflichten und Rechte
  • Erstellen einer jährlichen Finanzplanung
  • Die Beratung im Budgetprozess in den Bereichen Verband und Ausbildungszentrum
  • Periodische Überprüfung über die Einhaltung des Budgets
  • Das frühzeitige Hinweisen auf positive und negative finanzielle Entwicklungen in den Finanzen des Verbandes

Der Präsident der Finanzverwaltung ist zusammen mit der Stelle Buchhaltung verantwortlich für:

  • Eine transparente Buchführung nach OR Art. 964 bis Art. 967
  • Reibungsloser Ablauf in der Buchhaltung
  • Abrechnung mit der eidg. Mehrwertsteuer
  • Lohnzahlungen für Mitarbeitende, Aushilfen, Kommissionsmitglieder, Dozenten und Instruktoren
  • Abrechnung mit den Sozialversicherungspartner
  • Termingerechte Bereitstellung der Abschlussunterlagen für die Revision
  • Ein transparentes und zeitgerechtes betriebliches Rechnungswesen
  • Betriebsabrechnung gemäss den gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Weiterbildung und den Überbetrieblichen Kurse
  • Im Weiteren überwacht sie die Liquidität

Die Finanzkommission nimmt folgende Aufgaben war:

  • Jährliches Überprüfen und Festlegen der Grundlagen für die Erstellung des Budgets im Verbandswesen wie im Ausbildungszentrum
  • Jährliches Überprüfen und Nachführen der Investitionen Jährliche Kontrollen der Hypotheken und Wertschriftenbestand
  • Periodische Stellungnahme zu Quartalsabschlüssen in der Geschäftsleitung und im Vorstand (dies kann mündlich anhand der Geschäftsleitungsitzungen geschehen)
  • Beratung in sämtlichen Finanzfragen in den Bereichen Ausbildung, Verband, Kommissionen sowie Zins- und Geldmarktangelegenheiten
  • Stellungnahme zur Jahresrechnung in der Geschäftsleitung und im Vorstand
  • Berichte im Bulletin zu Budget und Jahresrechnung
  • Sie pflegt den Kontakt mit Banken
  • Sie pflegt den Kontakt mit der Revisionsstelle
 
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